AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen sandrosoncin

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen sandrosoncin – Creative Studio (nachfolgend: Sandro Soncin) mit Sitz in Aarau und deren Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) schaffen. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Vertrages.

Eine Auftragserteilung an Sandro Soncin gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne ausdrückliche vorherige Einbeziehung. Abweichende Abmachungen bleiben vorbehalten. Die von Sandro Soncin zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb in der Offerte oder dem Auftrag. Sandro Soncin verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen.

Offerten

Offerten von Sandro Soncin werden jeweils sorgfältig und auf Grundlage aller zur Verfügung stehenden Informationen erstellt. Ohne eine anderslautende Vereinbarung werden Leistungen nach effektivem Aufwand abgerechnet. Sollte festgestellt werden, dass der Aufwand von Sandro Soncin die offerierte Leistung überschreitet, werden die Auftraggeber frühestmöglich informiert. Abweichende Leistungen, welche bei der Auftragserteilung nicht erfasst sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Wie bspw. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Unbefristete Offerten von Sandro Soncin sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage lang gültig.

Auftragserteilung 

Sandro Soncin beginnt den Auftrag nach erhaltener Auftragserteilung. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus, dass vorliegende AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 

Sandro Soncin geht davon aus, dass bei von den Auftraggebern gelieferten Daten und Dokumente keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Auftraggeber sind zudem dafür verantwortlich, dass Daten und Inhalte fehlerfrei und rechtzeitig an Sandro Soncin geliefert werden.

Nutzungsrecht und Urheberrecht 

Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Sandro Soncin einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei widerrechtlicher Nutzung durch den Auftraggeber, steht Sandro Soncin das Recht zu, einen Schadenersatz von 200 % der Gesamtkosten des Auftrages zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Zahlung des Schadenersatzes fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin. Alle übrigen Nutzungsrechte sowie das Urheberrecht als solches verbleiben bei Sandro Soncin. Dazu zählen insbesondere das Änderungs- und Bearbeitungsrecht, das Recht zur Aufnahme des Werks in ein Sammelwerk, das Recht auf Urheberbezeichnung. Alle Originalwerke bleiben Eigentum von Sandro Soncin. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von Sandro Soncin geschaffene Werke zu verwenden, abzuändern oder zu verkaufen.

Geistiges Eigentum 

Sämtliche von Sandro Soncin geschaffenen Werke und Ideen materieller oder immaterieller Art sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von Sandro Soncin. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens Sandro Soncin. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von Sandro Soncin geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei Sandro Soncin. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

Externe Leistungen 

Für die Leistungen von Dritten in den Bereichen Druck, Produktion, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet Sandro Soncin mit projektspezifisch ausgewählten SpezialistInnen zusammen. Sandro Soncin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber zu bestellen. Sandro Soncin haftet nicht für qualitative Mängel bei Leistungen von Dritten und ebenso wenig für daraus entstehende Schäden.

Produktion 

Die Auftraggeber sind verpflichtet, die vor der Produktion zugestellten Kontrolldokumente auf Mängel zu überprüfen. Die Produktionsfreigabe ist schriftlich zu erteilen (Gut zum Druck, Gut zur Ausführung). Mit der Erteilung der Produktionsfreigabe erlischt die Haftung von Sandro Soncin für etwaige Mängel, die bis zur Prüfung aufgetreten sind oder erkennbar waren. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt Sandro Soncin keine Haftung.

Belegexemplare, Namensnennung 

Sofern vom Auftraggeber nicht ausdrücklich untersagt, ist Sandro Soncin befugt, den Auftraggeber sowie die erbrachten Leistungen unter Namensnennung auf ihrem Internetauftritt, sonstigem Werbematerial usw. als Referenz zu kommunizieren.

Reklamationen 

Die von Sandro Soncin erstellten Produkte sind bei Lieferung umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von zehn Arbeitstagen zu erfolgen.

Haftung 

Die Haftung seitens Sandro Soncin für eigenes Handeln wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

Zahlungsbedingungen 

Sandro Soncin ist grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 50 % des offerierten Betrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Fehlt ein Fälligkeitsdatum, sind durch Sandro Soncin gestellte Rechnungen innert 20 Tagen ab Datum der Rechnung zu begleichen. Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat Sandro Soncin einen Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeit, Auslagen und Wiedergutmachung aller aus der Reduktion oder Annullierung entstehenden Schäden. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat Sandro Soncin Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus haben die Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

Archivierung 

Sandro Soncin ist ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages von der Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten befreit. Sandro Soncin ist nicht verpflichtet, Originale oder offene Daten an die Auftraggeber herauszugeben. Deren Freigabe ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Sandro Soncin den Auftraggebern Originale oder offene Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit der schriftlichen Zustimmung durch Sandro Soncin geändert oder an Dritte weitergegeben werden.

Gerichtsstand 

Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht mit Gerichtsstand in Aarau.

Aarau, Januar 2024

Impressum

sandrosoncin
Creative Studio
Rathausgasse 20
5000 Aarau
Schweiz

sandro@sandrosoncin.ch